Ein kurzer Überblick über den Entlastungsbetrag der Pflegekassen
Sie haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag, wenn für Sie durch ein Antrag bei den Pflegekassen, ein Pflegegrad (1 bis 5) festgestellt wurde und Sie zu Hause gepflegt werden.
Der Entlastungsbetrag ist für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Unterstützung im Alltag und zur Entlastung der Pflegepersonen gedacht.
Die Pflegekassen finanzieren die Angebote zur Unterstützung im Alltag bis zu einer Höhe von 125,- im Monat. Die monatlichen Ansprüche werden jährlich (Mitte bis Mitte des Jahres) gesammelt, bis sie abgerufen werden. Der Entlastungsbetrag wird auf dem Weg der Kostenerstattung, durch eine professionelle Einrichtung, gezahlt. Er wird nicht an die pflegebedürftigen Personen ausgezahlt.
Betreuungsangebote für pflegebedürftige Menschen. Besuchsdienste, Spaziergänge, Betreuung.
Angebote zur Entlastung von Pflegenden wie Alltagsbegleiter
Angebote zur Entlastung im Alltag wie Unterstützungsleistungen bei der Haushaltsführung (z.B. Kochen, Reinigungsarbeiten, Wäschepflege) oder bei der Organisation und Bewältigung des Alltags (z.B. Einkaufs- oder Arztfahrten, Botengänge)
Natürlich nicht!
Falls Sie keinen Pflegegrad besitzen, bedeutet das nicht das Sie keinen Anspruch auf Hilfe haben. Bitte rufen Sie mich einfach an und lassen sich beraten.
Da ich mich aktuell im Firmenaufbau befinde, bitte ich um Nachsicht wenn ich Anrufe und Fragen nicht sofort bearbeiten kann. Dennoch versuche ich so schnell wie möglich zu antworten.
vielen Dank für Ihr Verständnis!
Hauptstraße 148
06502 Thale /Friedrichsbrunn
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